Unterstützung bei der nachträglichenLegalisierung und Genehmigung
Nachträgliche Genehmigungen
Grundlage eines jeden Bau- und Immobilienprojektes ist eine erteilte Baugenehmigung. Im Rahmen von Immobilientransaktionsprozessen oder z.B. bei der geplanten Inbetriebnahme eines Standortes zeigt sich häufig, dass errichtete oder sich in Errichtung befindliche Projekte in einem nicht genehmigten Zustand befinden. Basierend auf langjährige Erfahrungen in der Bauantragstellung unterstützen wir Sie bei der nachträglichen Genehmigung bzw. Legalisierung.
Ihr Ansprechpartner

Lutz Hütten
Tel. + 49 (0) 2161 839 04-18
Fax + 49 (0) 2161 839 04-19
Qualifikationen
- Sachverständiger für Immobilienqualität (DEKRA) » mehr dazu
- Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz » mehr dazu
- Bauvorlageberechtigung » mehr dazu